Im Dreiländereck A - CH - I
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Shopping in Samnaun
Samnaun ist das einzige zollfreie Gebiet in der
Schweiz und vielleicht das bekannteste überhaupt. Exklusive Marken-Parfums, erstklassige Spirituosen, luxuriöse Uhren, edlen Schmuck, Tabakwaren und vieles mehr gibt's bei uns zu
Preisen, von denen Sie schon immer geträumt haben.
Unsere Gäste erhalten in den folgenden Geschäften
vorteilhafte Ermässigungen:
Shelltankstelle Denoth in Laret
Shop Vege in Samnaun Dorf:Website Vege
ÖFFNUNGSZEITEN DER GESCHÄFTE IN SAMNAUN:
Montag bis Samstag:
durchgehend von 09.00-19.00 (teilweise bis 18.30, teilweise bis 24.00)
Am Sonntag von 13.00 - 19.00
An folgenden Tagen bleiben die Geschäfte geschlossen:
Ostersonntag
Pfingstsonntag
"Eidgenössischer Buss- und Bettag" (3. Sonntag im September)
25. Dezember
An folgenden Tagen sind die Geschäfte ab 13.00 geöffnet:
Neujahr
Auffahrt
Stephanstag
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Zollbestimmungen für die EU
Bitte beachten Sie: Bei der Auflistung handelt es sich lediglich um einen Auszug der Bestimmungen, für weitere Details wenden Sie sich bitte an Samnaun Tourismus oder an das Zollamt Spiss (AT), Tel. +43 (0)5474 51 11!
Die wichtigsten Zollbestimmungen für EU-Länder:
Tabakwaren (nur für Personen im Mindestalter von 17 Jahren)*
Zigaretten
200 Stück oder
Zigarillos
100 Stück (Zigarren bis max. 3 g) oder
Zigarren
50 Stück oder
Rauchtabak
250 g (oder anteilige Zusammenstellung)
* Für Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich gelten folgende Mengenbeschränkungen:
Zigaretten
25 Stück
oder
Zigarillos
10 Stück oder
Zigarren
5 Stück oder
Rauchtabak 25 Gramm
Alkoholische Getränke(nur für Personen im Mindestalter von 17 Jahren)
bis 22 Vol %: 2 Liter oder
über 22 Vol %: 1 Liter und
Wein (nicht schäumend)
4 Liter
Andere Waren
Bis zu einem Warenwert von insgesamt 300.- EURO. Treibstoff, der sich in dem vom Hersteller eingebauten Hauptbehälter eines Kraftfahrzeuges befindet, kann ebenfalls abgabenfrei eingeführt werden. Zusätzlich sind 10 Liter im Reservekanister abgabenfrei, wenn der Kanister mit dem PKW bzw. Kraftrad eingeführt wird. Der abgabenfrei eingeführte Treibstoff darf aber nur in dem Fahrzeig verwendet werden, mit dem er eingeführt wurde. » Zollbestimmungen Schweiz Gültig für Personen mit Hauptwohnsitz in der SchweizBitte beachten Sie: Bei der Auflistung handelt es sich lediglich um einen Auszug der Bestimmungen, für weitere Details wenden Sie sich bitte an Samnaun Tourismus oder an das Zollamt Martina, Tel. +41 (0)81 861 60 41!
Die wichtigsten Zollbestimmungen für die Schweiz:
Tabakwaren
(nur für Personen im Mindestalter von 17 Jahren)
Zigaretten
200 Stück oder
Zigarren
50 Stück oder
Rauchtabak
250 g (oder anteilige Zusammenstellung)
Alkoholische Getränke
(nur für Personen im Mindestalter von 17 Jahren)
bis 15 Vol %: 2 Liter
über 15 Vol %: 1 Liter
Andere Waren
Für den eigenen privaten Bedarf oder zu Geschenkzwecken im Wert bis CHF 300.-. Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Waren CHF 300.- (inkl. Fleisch und Fleischwaren), so sind alle Waren abgabepflichtig. Eine Kumulation der Wertfreigrenze für mehrere Personen ist ausgeschlossen.
Ausgenommen davon sind alkoholische Getränke und Tabakwaren, die nur in den bereits erwähnten Mengen abgabefrei sind. Die Abgabenbefreiungen werden täglich gewährt und zwar nur für Waren (Reisegut ausgenommen), die beim Grenzübertritt persönlich zur Zollbehandlung angemeldet werden.
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